der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen
bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und / oder
ihre Verbände nach § 20c SGB V
Präambel
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen richten ihre fachliche und politische Arbeit an den Bedürfnissen und der Interessen von behinderten und
chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen aus. Sie fördern die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen.
Der Umgang mit Wirtschaftsunternehmen darf die Unabhängigkeit der Selbsthilfe nicht
einschränken und muss transparent sein. Damit die Neutralität und Unabhängigkeit der
Selbsthilfe auch künftig gewahrt wird, haben die maßgeblichen Spitzenorganisationen der
Selbsthilfe bereits seit längerer Zeit eigene ausführliche Leitsätze veröffentlicht.
Diese stehen allen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung. Darüber hinaus beraten die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen über die Zielsetzung und den Regelungsgehalt dieser Leitsätze in der Praxis. Mit der nachfolgenden Erklärung verpflichten sich der Landesverband der Hörgeschädigten und seine ihm angeschlossenen Vereine und Selbsthilfegruppen zur Wahrung seiner Neutralität und Unabhängigkeit. Diese Erklärung wurde einvernehmlich mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe und den Spitzenverbänden der
Krankenkassen erarbeitet und gilt seit dem Förderjahr 2007. Sie basiert auf den bereits
existierenden Leitsätzen der organisierten Selbsthilfe.
Erklärung
I. Autonomie der Selbsthilfe
Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können
finanzielle Zuwendungen von Personen des privaten und öffentlichen Rechts, von
Organisationen und von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, sofern dadurch keine
Abhängigkeit begründet wird.
Dazu ist Voraussetzung, dass keine überwiegende Finanzierung der Selbsthilfegruppen, –
organisationen und -kontaktstellen durch Wirtschaftsunternehmen erfolgt (z.B. Pharma-,
Medizinprodukte-Industrie, Hilfsmittelhersteller). In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit
Wirtschaftsunternehmen muss die Autonomie über die Inhalte ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie die Verwendung der Mittel bei der Selbsthilfe verbleiben.
II. Transparenz
Unterstützung durch und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen sind transparent zu
behandeln. Werbung von Wirtschaftsunternehmen ist grundsätzlich zu kennzeichnen.
Informationen von Wirtschaftsunternehmen werden kenntlich gemacht und nicht
unkommentiert weitergegeben. Aussagen und Empfehlungen ohne Angabe von Quellen,
insbesondere von Dritten, gehören nicht zur Informationspraxis von
Selbsthilfeorganisationen. Eingenommene Mittel aus Sponsoring und Förderung
werden mindestens einmal jährlich veröffentlicht, getrennt nach Sponsoren und Förderern.
III. Datenschutz
Sollten Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen
personenbezogene Daten weitergeben, werden die Bestimmungen des Datenschutzes
eingehalten.
IV. Information
Sofern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen
Wirtschaftsunternehmen Kommunikationsrechte wie z.B. das Recht auf die Verwendung des
Vereinsnamens oder des Logos in Publikationen, Produktinformationen, Internet, Werbung
oder bei Veranstaltungen gewähren, sind hierüber schriftliche Vereinbarungen zu treffen.
Sie sind auf Aufforderung zu veröffentlichen. Ausgeschlossen ist die unmittelbare oder
mittelbare Bewerbung von Produkten, Produktgruppen oder Dienstleistungen zur Diagnose
und Therapie von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.
V. Veranstaltungen
Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen dafür
Sorge, dass bei von ihnen organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die
Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Dieser Anspruch gilt auch für
organisatorische Fragen. Die Auswahl des Tagungsortes, der Rahmen, der Ablauf und die
Inhalte der Veranstaltung werden von der Selbsthilfe bestimmt. Reisekosten sollen sich
grundsätzlich an Bundes- bzw. den Landesreisekostengesetzen orientieren.
Sofern Honorare gezahlt werden, sind diese maßvoll zu bemessen. Daten von Teilnehmern
an Veranstaltungen werden nicht an Wirtschaftsunternehmen weitergegeben.